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Verkehrsunfall? Schadensabwicklung in 3 Schritten erklärt!

  1. Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl
    Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen Gutachter eingeschaltet hat. Es ist wichtig zu betonen, dass Sie nicht verpflichtet sind, das Gutachten des von der gegnerischen Versicherung beauftragten Sachverständigen zu akzeptieren. Das Recht auf einen eigenen Gutachter ermöglicht Ihnen, ein unabhängiges, objektives Gutachten einzuholen, das Ihre Interessen optimal schützt. Darüber hinaus ist die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet, die Kosten für dieses unabhängige Gutachten zu übernehmen, solange der Schaden nicht nur ein Bagatellschaden ist.
  2. Wichtigkeit einer vollständigen Beweissicherung
    Eine umfassende Beweissicherung über den gesamten Schadenumfang und die exakte Schadenhöhe ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass eine vollständige Erstattung des Schadens erfolgen kann. Nur durch eine gründliche Dokumentation aller relevanten Schäden – sowohl offensichtlicher als auch versteckter – können spätere Auseinandersetzungen mit der Versicherung vermieden werden. Die Beweissicherung umfasst nicht nur die sichtbaren Schäden, sondern auch mögliche Folgeschäden, die oft erst bei genauer Untersuchung zu Tage treten. Ein professionelles Gutachten liefert eine klare und transparente Grundlage für die Festlegung der Schadenhöhe und stellt sicher, dass Ihre Ansprüche rechtlich fundiert sind.
  3. Schadenersatz bei unverschuldeten Unfällen
    Wenn der Unfall nicht durch Ihr Verschulden entstanden ist, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs sowie die anfallenden Gutachterkosten. Auf Basis des von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachtens können Sie entscheiden, ob der Schaden repariert werden soll oder ob Sie sich den ermittelten Betrag auszahlen lassen. Ob Reparatur oder Auszahlung – in beiden Fällen empfiehlt sich die professionelle Beratung eines Kfz-Sachverständigen. Dieser wird nicht nur den Schaden realistisch und fachmännisch einschätzen, sondern auch wichtige Entscheidungen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs treffen. Zudem informiert er Sie umfassend über die Erstattungsfähigkeit Ihres Schadenersatzanspruchs, sodass Sie bestmöglich abgesichert sind.

    Durch diese Vorgehensweise haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Schaden sachgemäß begutachtet wird und Ihnen keine Nachteile in der Abwicklung Ihrer Ansprüche entstehen.
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