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Schaden­gutachten

Wir haben das richtige Auge

Wozu dient ein Unfallgutachten?

Unfallgutachten - Grundlage für Ihren Schadenersatz

Im Schadensfall ist das Sachverständigenbüro Müller & Klein Ihr unabhängiger und kompetenter Partner für die Beurteilung des entstandenen Schadens. Ein unabhängiges und fundiertes Unfallgutachten unterstützt Sie dabei, Ihren Anspruch auf Schadensersatz in vollem Umfang geltend zu machen. Ein Unfallgutachten dient in erster Linie der Feststellung der Unfallschäden und der Beweissicherung. Mit einem Unfallzeugnis eines unabhängigen Sachverständigen erhalten Sie einen fundierten Nachweis über Höhe und Umfang des entstandenen Schadens an Ihrem Fahrzeug, um Ihre Schadensersatzforderung bei der Versicherung des Unfallgegners objektiv und glaubhaft begründen und durchsetzen zu können.

Wahl des Sachverständigen

Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung bzw. zur Ermittlung des Schadensersatzanspruchs zu bestellen. Dieses Recht besteht auch dann, wenn durch die Versicherung des Unfallverursachers bereits ein Kfz-Sachverständiger beauftragt wurde. Sie sind nicht verpflichtet, dieses beauftragte Gutachten zu akzeptieren. Grundsätzlich muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten tragen.

Beweissicherung

Im Schadenfall ist eine vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe unerlässlich. Nur so ist gewährleistet, dass eine Erstattung des Schadens erfolgen kann. Durch das Festhalten der Beweise werden die Schadenhöhe sowie der Umfang dokumentiert und Sie können Ihr Fahrzeug reparieren lassen.

Reparieren oder Auszahlen

Beste Voraussetzung für eine faire Schadensregulierung ist ein Gutachten durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter. Die Haftpflichtversicherung des Unfall­gegners kommt dabei für Kosten für Reparatur und Begutachtung auf. Auf Basis des Gutachtens können Sie den Schaden entweder in einer Werkstatt beheben oder sich den Abrechnungs­betrag ausbezahlen lassen. Der Gutachter schätzt Ihren Kfz-Schaden professionell ein, wägt unbedingt notwendige Repara­turen ab, die die Verkehrs­sicherheit Ihres Fahrzeugs gewährleisten und informiert Sie zur Erstattungsfähigkeit Ihres Schadenersatzanspruchs.

Wozu dient ein Unfallgutachten?

Wer zahlt den Sachverständigen?

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls haben Sie laut §249 des Bürgerlichen Gesetzbuches Anspruch auf Schadensersatz aller Kosten, die zur Wieder­herstellung des Vorzustandes Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall anfallen. Dies beinhaltet bei einer Schadenshöhe von voraussichtlich mehr als 1.000,00 EUR auch die Kosten für ein sachge­rechtes Kfz-Gutachten. Bei einer ersten Besich­tigung des Unfallfahrzeugs lässt sich dabei in der Regel abschätzen, ob die zu erwartenden Reparatur­kosten über oder unter diese Schwelle fallen.

Wozu dient ein Unfallgutachten?

Darf der Sachverständige selbst bestimmt werden?

Es empfiehlt sich in keinem Falle, einen bestellten Gutachter der gegnerischen Versicherung in Anspruch zu nehmen. Sie sollten stattdessen Ihr Recht auf Bestimmung eines eigenen Sachver­ständigen unbedingt wahrnehmen, vor allem um Interessenkonflikten mit der Versicherung des Unfallgegners aus dem Wege zu gehen.

Wozu dient ein Schadengutachten?

Nicht hinter jedem Schaden steckt ein Unfall

Sie haben einen Schaden an Ihrem Fahrzeug festgestellt, kennen den Verursacher und möchten die Reparaturkosten wissen oder Ihr neues Fahrzeug hat einen Lackschaden abbekommen und Sie benötigen einen gerichtssicheren Beweis, um Ihren Schaden gegenüber dem Verursacher geltend zu machen? Das sind nur einige Probleme, bei deren Lösung ein Schadengutachten eines Kfz-Sachverständigen weiterhilft.

Ein Schadensfall an Ihrem Fahrzeug und Sie wissen nicht wie es weitergeht? Rufen Sie uns an.
Wir stehen für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.

Immer für Sie da

Ein Schaden ist schnell geschehen

Der Schadensfall an Ihrem Fahrzeug kann unterschiedliche Ursachen haben. Der Schaden kann durch einen Verkehrsunfall mit einem weiteren Verkehrsteilnehmer entstanden sein. Außerdem können Naturgewalten wie Hagel und Hochwasser oder auch mangelhafte durchgeführte Reparaturen in Ihrer Werkstatt einen Schaden zur Folge haben.

Wenn aber Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden sollen oder der Schaden bzw. die Schadensursache vor Gericht zu bewerten sind, benötigen Sie ein Schadengutachten. Der richtige Ansprechpartner ist in diesem Fall das Kfz-Sachverständigenbüro von Müller & Klein in Bergneustadt. Wir haben umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der Erstellung von Schadengutachten. Sie erhalten von uns ein unabhängiges Gutachten über die nach Herstellervorgaben kalkulierte Schadenshöhe, die Reparaturkosten und die merkantile Wertminderung oder gegebenenfalls den Restwert Ihres Fahrzeuges.

Insbesondere wenn der Schadenverursacher feststeht, hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Erstellung eines Schadengutachten zu beauftragen. Damit wird sichergestellt, dass der Geschädigte gegenüber dem regulierungspflichtigen Versicherer nicht benachteiligt wird. Wenn das Gutachten vorliegt, können Sie es selbst beim Versicherer einreichen oder wir vom Sachverständigenbüro Müller & Klein erledigen das gleich mit für Sie.

Unsere Sach­verstän­digen sind für Sie da!

Häufige Fragen

FAQ

Um der Versicherung den Schadenumfang und die Schadenhöhe zu belegen, kann der Geschädigte ein Schadengutachten in Auftrag geben. In diesem Gutachten ermittelt der Sachverständige alle notwendigen Werte wie Reparaturkosten, eine ggf. anfallende Wertminderung, sowie falls erforderlich die Fahrzeugwerte (Wiederbeschaffungswert und Restwert).

Als Geschädigter können Sie das Gutachten nach Erhalt bei der Versicherung vorlegen und den dort ermittelten Schaden gemäß den Regelungen im §249 BGB ersetzt verlangen.

Ist die Schuld an einem Unfall nicht eindeutig, d.h. dass beide oder alle Beteiligten schuldhaft verursacht haben, so kommt es zu einer Teilung der Schuld. Dies nennt man Quotierung. Das Verhältnis kann hier beispielsweise 50/50 oder aber auch 70/30 sein. Andere Quotierungen sind auch möglich. Entsprechend der Quotierung werden alle Ersatzansprüche geteilt. Auch die für die Erstattung der Gutachterkosten.
Hat man eine Vollkaskoversicherung, so ergibt sich unter Umständen die Möglichkeit nahezu kostenneutral aus dem Schadenereignis hervorzugehen. Für diesen Fall gibt es das sogenannte Quotenvorrecht. Sprechen Sie uns hierzu gerne im Einzelfall an.

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