Schadengutachten
Wir haben das richtige Auge
Wozu dient ein Unfallgutachten?
Unfallgutachten - Grundlage für Ihren Schadenersatz
Im Schadensfall ist das Sachverständigenbüro Müller & Klein Ihr unabhängiger und kompetenter Partner für die Beurteilung des entstandenen Schadens. Ein unabhängiges und fundiertes Unfallgutachten unterstützt Sie dabei, Ihren Anspruch auf Schadensersatz in vollem Umfang geltend zu machen. Ein Unfallgutachten dient in erster Linie der Feststellung der Unfallschäden und der Beweissicherung. Mit einem Unfallzeugnis eines unabhängigen Sachverständigen erhalten Sie einen fundierten Nachweis über Höhe und Umfang des entstandenen Schadens an Ihrem Fahrzeug, um Ihre Schadensersatzforderung bei der Versicherung des Unfallgegners objektiv und glaubhaft begründen und durchsetzen zu können.
- Fotodokumentation der Schäden am Fahrzeug
- Kalkulation der Reparaturkosten am Fahrzeug
- Bestimmung des aktuellen Restwertes
- Bestimmung des Wertverlustes
- Beurteilung der Wirtschaftlichkeit
- Bestimmung des Reparaturweges
Wahl des Sachverständigen
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung bzw. zur Ermittlung des Schadensersatzanspruchs zu bestellen. Dieses Recht besteht auch dann, wenn durch die Versicherung des Unfallverursachers bereits ein Kfz-Sachverständiger beauftragt wurde. Sie sind nicht verpflichtet, dieses beauftragte Gutachten zu akzeptieren. Grundsätzlich muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten tragen.
Beweissicherung
Im Schadenfall ist eine vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe unerlässlich. Nur so ist gewährleistet, dass eine Erstattung des Schadens erfolgen kann. Durch das Festhalten der Beweise werden die Schadenhöhe sowie der Umfang dokumentiert und Sie können Ihr Fahrzeug reparieren lassen.
Reparieren oder Auszahlen
Wozu dient ein Unfallgutachten?
Wer zahlt den Sachverständigen?
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls haben Sie laut §249 des Bürgerlichen Gesetzbuches Anspruch auf Schadensersatz aller Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorzustandes Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall anfallen. Dies beinhaltet bei einer Schadenshöhe von voraussichtlich mehr als 1.000,00 EUR auch die Kosten für ein sachgerechtes Kfz-Gutachten. Bei einer ersten Besichtigung des Unfallfahrzeugs lässt sich dabei in der Regel abschätzen, ob die zu erwartenden Reparaturkosten über oder unter diese Schwelle fallen.
Wozu dient ein Unfallgutachten?
Darf der Sachverständige selbst bestimmt werden?
Wozu dient ein Schadengutachten?
Nicht hinter jedem Schaden steckt ein Unfall
Sie haben einen Schaden an Ihrem Fahrzeug festgestellt, kennen den Verursacher und möchten die Reparaturkosten wissen oder Ihr neues Fahrzeug hat einen Lackschaden abbekommen und Sie benötigen einen gerichtssicheren Beweis, um Ihren Schaden gegenüber dem Verursacher geltend zu machen? Das sind nur einige Probleme, bei deren Lösung ein Schadengutachten eines Kfz-Sachverständigen weiterhilft.
Ein Schadensfall an Ihrem Fahrzeug und Sie wissen nicht wie es weitergeht? Rufen Sie uns an.
Wir stehen für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.
- Beweissicherung
- Gutachten für Gerichte
- Reifenschäden
- Lackschäden am Fahrzeug
- Gegenüberstellungen
- Getriebeschäden
- Motorschäden
- Technische Mängel
- Getriebeschäden
Immer für Sie da
Ein Schaden ist schnell geschehen
Der Schadensfall an Ihrem Fahrzeug kann unterschiedliche Ursachen haben. Der Schaden kann durch einen Verkehrsunfall mit einem weiteren Verkehrsteilnehmer entstanden sein. Außerdem können Naturgewalten wie Hagel und Hochwasser oder auch mangelhafte durchgeführte Reparaturen in Ihrer Werkstatt einen Schaden zur Folge haben.
Wenn aber Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden sollen oder der Schaden bzw. die Schadensursache vor Gericht zu bewerten sind, benötigen Sie ein Schadengutachten. Der richtige Ansprechpartner ist in diesem Fall das Kfz-Sachverständigenbüro von Müller & Klein in Bergneustadt. Wir haben umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der Erstellung von Schadengutachten. Sie erhalten von uns ein unabhängiges Gutachten über die nach Herstellervorgaben kalkulierte Schadenshöhe, die Reparaturkosten und die merkantile Wertminderung oder gegebenenfalls den Restwert Ihres Fahrzeuges.
Insbesondere wenn der Schadenverursacher feststeht, hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Erstellung eines Schadengutachten zu beauftragen. Damit wird sichergestellt, dass der Geschädigte gegenüber dem regulierungspflichtigen Versicherer nicht benachteiligt wird. Wenn das Gutachten vorliegt, können Sie es selbst beim Versicherer einreichen oder wir vom Sachverständigenbüro Müller & Klein erledigen das gleich mit für Sie.
Unsere Sachverständigen sind für Sie da!
Häufige Fragen
FAQ
Um der Versicherung den Schadenumfang und die Schadenhöhe zu belegen, kann der Geschädigte ein Schadengutachten in Auftrag geben. In diesem Gutachten ermittelt der Sachverständige alle notwendigen Werte wie Reparaturkosten, eine ggf. anfallende Wertminderung, sowie falls erforderlich die Fahrzeugwerte (Wiederbeschaffungswert und Restwert).
Als Geschädigter können Sie das Gutachten nach Erhalt bei der Versicherung vorlegen und den dort ermittelten Schaden gemäß den Regelungen im §249 BGB ersetzt verlangen.
Ist die Schuld an einem Unfall nicht eindeutig, d.h. dass beide oder alle Beteiligten schuldhaft verursacht haben, so kommt es zu einer Teilung der Schuld. Dies nennt man Quotierung. Das Verhältnis kann hier beispielsweise 50/50 oder aber auch 70/30 sein. Andere Quotierungen sind auch möglich. Entsprechend der Quotierung werden alle Ersatzansprüche geteilt. Auch die für die Erstattung der Gutachterkosten.
Hat man eine Vollkaskoversicherung, so ergibt sich unter Umständen die Möglichkeit nahezu kostenneutral aus dem Schadenereignis hervorzugehen. Für diesen Fall gibt es das sogenannte Quotenvorrecht. Sprechen Sie uns hierzu gerne im Einzelfall an.
Warum Müller&Klein?
Gründe für uns
- Kostenfreie Ersteinschätzung des Schadens am Fahrzeug
- Schnelle und kompetente Schadensbewertung
- Begutachtung auf Wunsch bei Ihnen
- Abrechnung über die Versicherung des Unfallgegeners
- Einfache Terminbestimmung
- Auch nach erfolgtem Auftrag sind wir beratend für Sie da