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TÜV-Süd

Müller, Klein & Hachenberg

Müller, Klein & Hachenberg

TÜV-Süd Prüfstelle

Mit unserer KFZ-Prüfstelle in Bergneustadt bei Gummersbach sind wir zuverlässige und kompetente Experten für die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs. Wir sind Partner des TÜV Süd und sorgen in dieser Verantwortung für die umfassende Verkehrssicherheit ihres Fahrzeugs. Sein einwandfreier Zustand und sein Fahrverhalten sind dafür die wichtigsten Voraussetzungen. Um diese optimal zu erfüllen, prüfen wir zuverlässig alle sicherheitsrelevanten Komponenten hinsichtlich Ausstattung und Funktionsfähigkeit.

Der Gesetzgeber schreibt die KFZ-Hauptuntersuchung vor. Diese Prüfung muss von jedem Fahrzeughalter innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen beauftragt werden. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die TÜV Hauptuntersuchung. In unserer KFZ-Prüfstelle in Bergneustadt prüfen wir Ihr Fahrzeug hinsichtlich des Zustands, der Wirkung der elektronischen Systeme, der Ausführung und der Funktion. War die KFZ Hauptuntersuchung bei uns in der Prüfstelle erfolgreich, erhalten Sie selbstverständlich Ihre Plakette als Nachweis. Die KFZ Hauptuntersuchung führen wir an sämtlichen Fahrzeugen durch, unabhängig von der Marke oder vom Alter.

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Kfz-Hauptuntersuchung (HU)

Unser Service-Team berät Sie umfassend zu allen sicherheitsrelevanten Angelegenheiten im Kfz-Bereich. Dazu zählen speziell Fahrzeugumbauten und Anbaugutachten sowie Änderungsabnahmen. Lassen Sie sich also einfach in unserer Kfz-Prüfstelle durchgängig von uns informieren. Dort bieten wir Ihnen als Ihr etablierter Partner des TÜV-Süd praktische Rundum-Leistungen zu Ihren Fahrzeugen.

Prüfpunkte der Hauptuntersuchung (HU)

Hauptuntersuchung und weitere amtliche Leistungen

Der Gesetzgeber verlangt zur Gewährleistung der Sicherheit auf deutschen Straßen eine regelmäßige Fahrzeuguntersuchung. Unser Prüfingenieur untersucht dabei Ihr Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit nach den Gesetzlichen Vorgaben gemäß §29 StVZO. Die Hauptuntersuchung (HU) und die Untersuchung des Abgassystems (AU) werden in einer gemeinsamen Untersuchung durchgeführt. Gerne bringt unser Prüfingenieur nach bestandener HU Prüfung die Plakette an der richtigen Stelle Ihres Kfz-Kennzeichens an. Auf dieser ist auch der Monat und das Jahr der nächsten Prüfung ersichtlich.

Ein Termin hilft, Wartezeiten zu vermeiden, ist aber nicht notwendig. Sie können gerne telefonisch ein Termin vereinbaren.

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Änderungsabnahme

Wenn Sie vorhaben, an Ihrem Kraftfahrzeug Tunings vorzunehmen, sollten Sie sich vorab darüber informieren, ob es erlaubt bzw. genehmigungspflichtig ist. Die erste Informationsquelle dazu sind die Produktinformationen der verbauten Teile. Allerdings sollten Sie sich nicht nur darauf verlassen, sondern auch den Rat von Experten einholen. Bei Fragen aller Art stehen Ihnen die Fachkräfte der Prüfstelle Bergneustadt gerne zur Verfügung.

Abhnahmenotwendige Änderungen

Wann benötigt man eine Änderungsabnahme?

Haben Sie den Wunsch, ihr Auto, Motorrad oder Wohnmobil individuell zu gestalten? Das Tuning eines Kraftfahrzeuges erstreckt sich über fast alle Bereiche eines Fahrzeuges. Das Fahrwerk kann tiefer gelegt werden, der Motor verstärkt werden, Spoiler oder spezielle Felgen können ebenfalls angebracht werden.

Solche Änderungen sind laut Straßenverkehrsordnung erlaubt, allerdings nur, wenn diese die Fahrtauglichkeit nicht einschränken und zu keiner Gefahr im Straßenverkehr führen. Vorgeschrieben ist, dass sich auf diese Weise veränderte Fahrzeuge einer Prüfung unterziehen müssen, der sogenannten Änderungsabnahme.

Wann muss eine Änderungsabnahme durchgeführt werden?

Diese muss sofort nach Einbau der Veränderungen erfolgen und kann in der Prüfstelle Bergneustadt durchgeführt werden. Die Experten überprüfen, ob die Änderungen an Ihrem Fahrzeug die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.

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H-Kennzeichen für Oldtimer

Ein Auto, welches bereits 30 Jahre alt ist, gilt als Oldtimer. Durch das H-Kennzeichen, mit dem „H“ rechts auf dem Kennzeichen, wird dies  offiziell bestätigt. Das „H“ steht dabei für „historisch“. Ein solches Kennzeichen erhalten aber nur Fahrzeuge, welche sich zum Großteil im Originalzustand befinden oder professionell restauriert wurden. Oldtimer tragen zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ bei und erhalten daher beispielsweise eine geringere steuerliche Belastung. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Fahrzeug erfüllen muss und welche Punkte in der Hauptuntersuchung geprüft werden.

Prüfpunkte der Hauptuntersuchung (HU)

Voraussetzung für ein H-Kennzeichen

Ein Oldtimer bringt den Charme vergangener Zeiten auf die Straße. Doch was unterscheidet ein älteres Auto eigentlich von einem echten Oldtimer mit H-Kennzeichen? Zunächst einmal muss der Wagen mindestens 30 Jahre alt sein und aus optischer Sicht zur „Pflege des Kfz-technischen Kulturguts“ beitragen, sprich weitestgehend im gut erhaltenen Originalzustand sein. Schließlich steht das H für historisch. Das Wertgutachten eines neutralen, amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfingenieurs kann den aktuellen Wert feststellen, und durch die Überprüfung verschiedener Kriterien dokumentieren (entsprechend § 23 der StVZO). Um von der Kfz-Zulassungsbehörde ein H-Schild zu erhalten, muss zudem bei einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO der verkehrssichere Zustand bestätigt werden.

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Gründe für uns

Häufige Fragen

FAQ

Um der Versicherung den Schadenumfang und die Schadenhöhe zu belegen, kann der Geschädigte ein Schadengutachten in Auftrag geben. In diesem Gutachten ermittelt der Sachverständige alle notwendigen Werte wie Reparaturkosten, eine ggf. anfallende Wertminderung, sowie falls erforderlich die Fahrzeugwerte (Wiederbeschaffungswert und Restwert).

Als Geschädigter können Sie das Gutachten nach Erhalt bei der Versicherung vorlegen und den dort ermittelten Schaden gemäß den Regelungen im §249 BGB ersetzt verlangen.

Ist die Schuld an einem Unfall nicht eindeutig, d.h. dass beide oder alle Beteiligten schuldhaft verursacht haben, so kommt es zu einer Teilung der Schuld. Dies nennt man Quotierung. Das Verhältnis kann hier beispielsweise 50/50 oder aber auch 70/30 sein. Andere Quotierungen sind auch möglich. Entsprechend der Quotierung werden alle Ersatzansprüche geteilt. Auch die für die Erstattung der Gutachterkosten.
Hat man eine Vollkaskoversicherung, so ergibt sich unter Umständen die Möglichkeit nahezu kostenneutral aus dem Schadenereignis hervorzugehen. Für diesen Fall gibt es das sogenannte Quotenvorrecht. Sprechen Sie uns hierzu gerne im Einzelfall an.

Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit

Unser Anspruch ist Ihre Zufriedenheit – das ist unser täglicher Antrieb. Als Kfz-Gutachter und TÜV Süd Autopartner in Gummersbach und Bergneustadt setzen wir alles daran, Ihnen die bestmögliche Beratung und Unterstützung zu bieten. Unser erfahrenes Team von Sachverständigen und TÜV-Prüfern steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die Bewertung von Fahrzeugen oder die Abnahme von TÜV-Prüfungen geht. Wir wissen, dass Vertrauen und Kompetenz die Grundlagen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sind. Deshalb legen wir großen Wert auf eine transparente und verständliche Kommunikation, um Ihnen jederzeit eine klare Orientierung zu geben. 

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