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Wer zahlt das Gutachten bei einer 50/50 Schuld?

Wenn die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall nicht eindeutig geklärt werden kann, kommt es oft zu einer sogenannten Quotierung der Schuld. Das bedeutet, dass die Verantwortlichkeit für den Unfall prozentual zwischen den beteiligten Parteien aufgeteilt wird. Die genaue Verteilung der Schuld hängt von den jeweiligen Umständen des Unfalls ab und kann beispielsweise 50/50 oder 70/30 ausfallen. Eine 50/50-Quotierung bedeutet, dass beide Parteien zu gleichen Teilen für den Unfall verantwortlich gemacht werden, während bei einer 70/30-Quotierung eine Partei den größeren Anteil der Verantwortung trägt.

Die Höhe der Quotierung hat direkte Auswirkungen auf die Ersatzansprüche der Beteiligten. Das bedeutet, dass die Ansprüche, die jeder Unfallbeteiligte gegenüber dem anderen hat, im gleichen Verhältnis wie die Schuld aufgeteilt werden. Dies betrifft nicht nur den materiellen Schaden am Fahrzeug, sondern auch weitere Forderungen, wie z. B. die Erstattung der Gutachterkosten. Wenn Sie also beispielsweise eine 70-prozentige Mitschuld an einem Unfall tragen, erhalten Sie nur 30 % der von Ihnen geltend gemachten Ansprüche erstattet. Ebenso werden 70 % der Gutachterkosten durch die gegnerische Versicherung übernommen, während Sie die restlichen 30 % selbst tragen müssen.

Eine interessante Besonderheit ergibt sich, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, dass Sie durch den Schaden nahezu kostenneutral herauskommen, da die Vollkaskoversicherung einen Großteil der anfallenden Kosten übernimmt. Für solche Fälle gibt es das sogenannte Quotenvorrecht. Dieses Vorrecht bedeutet, dass Ihre Kaskoversicherung vorrangig ihre Auslagen erstattet bekommt, bevor die Kostenquote der jeweiligen Unfallbeteiligten greift. Dadurch können Sie den von Ihrer Vollkaskoversicherung übernommenen Anteil der Schäden direkt aus der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners einfordern, bevor die restliche Verteilung erfolgt.

Das Quotenvorrecht schützt Sie also davor, einen Großteil der Kosten selbst tragen zu müssen, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung besitzen, obwohl eine Mitschuld am Unfall festgestellt wurde. Dies kann vor allem bei komplexen Unfallereignissen von großem Vorteil sein, bei denen die Schuldfrage unklar bleibt oder sich durch widersprüchliche Aussagen der Beteiligten oder Zeugen nicht eindeutig klären lässt.

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