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Neue Vorschrift zur Anbringung von Kfz-Kennzeichen

Achtung an alle Fahrzeughalter: Der Gesetzgeber hat eine wichtige Änderung eingeführt, die die Art und Weise betrifft, wie Kennzeichen an Fahrzeugen angebracht werden müssen. In unserem Alltag sehen wir häufig verschiedenste kreative Alternativen zur Befestigung von Kfz-Kennzeichen, sei es mit KlettbandKlebebandMagneten oder ähnlichen Vorrichtungen. Doch ab jetzt sind diese Alternativen leider nicht mehr zulässig.

Die neue Regelung schreibt vor, dass Kennzeichen dauerhaft und fest mit dem Fahrzeug verbunden sein müssen. Das Ziel dieser Anpassung ist es, das Risiko einer schnellen und unbemerkten Entfernung von Kennzeichen zu reduzieren. Alle bisherigen Alternativen, die das Nummernschild nur provisorisch halten, wie etwa Klett- oder Magnethalterungen, erfüllen die neue gesetzliche Vorgabe nicht mehr. Es ist nun erforderlich, dass das Kennzeichen durch eine haltbare und stabile Befestigung sicher am Fahrzeug angebracht wird, sodass es nicht ohne Weiteres entfernt werden kann.

Diese neue Anforderung ist in der „Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr“ (FZV)unter §1 „Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen“ nachzulesen. Halter, die weiterhin alternative Befestigungsmethoden verwenden, riskieren möglicherweise Bußgelder oder andere rechtliche Konsequenzen, da diese Vorschriften verbindlich sind und von den zuständigen Behörden kontrolliert werden können.

Unser Tipp: Überprüfen Sie die Befestigung Ihrer Kennzeichen und sorgen Sie dafür, dass sie der neuen Vorschrift entsprechen, um unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden.

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