Neue Vorschrift zur Anbringung von Kfz-Kennzeichen

Achtung an alle Fahrzeughalter: Der Gesetzgeber hat eine wichtige Änderung eingeführt, die die Art und Weise betrifft, wie Kennzeichen an Fahrzeugen angebracht werden müssen. In unserem Alltag sehen wir häufig verschiedenste kreative Alternativen zur Befestigung von Kfz-Kennzeichen, sei es mit KlettbandKlebebandMagneten oder ähnlichen Vorrichtungen. Doch ab jetzt sind diese Alternativen leider nicht mehr zulässig.

Die neue Regelung schreibt vor, dass Kennzeichen dauerhaft und fest mit dem Fahrzeug verbunden sein müssen. Das Ziel dieser Anpassung ist es, das Risiko einer schnellen und unbemerkten Entfernung von Kennzeichen zu reduzieren. Alle bisherigen Alternativen, die das Nummernschild nur provisorisch halten, wie etwa Klett- oder Magnethalterungen, erfüllen die neue gesetzliche Vorgabe nicht mehr. Es ist nun erforderlich, dass das Kennzeichen durch eine haltbare und stabile Befestigung sicher am Fahrzeug angebracht wird, sodass es nicht ohne Weiteres entfernt werden kann.

Diese neue Anforderung ist in der „Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr“ (FZV)unter §1 „Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen“ nachzulesen. Halter, die weiterhin alternative Befestigungsmethoden verwenden, riskieren möglicherweise Bußgelder oder andere rechtliche Konsequenzen, da diese Vorschriften verbindlich sind und von den zuständigen Behörden kontrolliert werden können.

Unser Tipp: Überprüfen Sie die Befestigung Ihrer Kennzeichen und sorgen Sie dafür, dass sie der neuen Vorschrift entsprechen, um unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden.

Wer zahlt das Gutachten bei einer 50/50 Schuld?

Wenn die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall nicht eindeutig geklärt werden kann, kommt es oft zu einer sogenannten Quotierung der Schuld. Das bedeutet, dass die Verantwortlichkeit für den Unfall prozentual zwischen den beteiligten Parteien aufgeteilt wird. Die genaue Verteilung der Schuld hängt von den jeweiligen Umständen des Unfalls ab und kann beispielsweise 50/50 oder 70/30 ausfallen. Eine 50/50-Quotierung bedeutet, dass beide Parteien zu gleichen Teilen für den Unfall verantwortlich gemacht werden, während bei einer 70/30-Quotierung eine Partei den größeren Anteil der Verantwortung trägt.

Die Höhe der Quotierung hat direkte Auswirkungen auf die Ersatzansprüche der Beteiligten. Das bedeutet, dass die Ansprüche, die jeder Unfallbeteiligte gegenüber dem anderen hat, im gleichen Verhältnis wie die Schuld aufgeteilt werden. Dies betrifft nicht nur den materiellen Schaden am Fahrzeug, sondern auch weitere Forderungen, wie z. B. die Erstattung der Gutachterkosten. Wenn Sie also beispielsweise eine 70-prozentige Mitschuld an einem Unfall tragen, erhalten Sie nur 30 % der von Ihnen geltend gemachten Ansprüche erstattet. Ebenso werden 70 % der Gutachterkosten durch die gegnerische Versicherung übernommen, während Sie die restlichen 30 % selbst tragen müssen.

Eine interessante Besonderheit ergibt sich, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, dass Sie durch den Schaden nahezu kostenneutral herauskommen, da die Vollkaskoversicherung einen Großteil der anfallenden Kosten übernimmt. Für solche Fälle gibt es das sogenannte Quotenvorrecht. Dieses Vorrecht bedeutet, dass Ihre Kaskoversicherung vorrangig ihre Auslagen erstattet bekommt, bevor die Kostenquote der jeweiligen Unfallbeteiligten greift. Dadurch können Sie den von Ihrer Vollkaskoversicherung übernommenen Anteil der Schäden direkt aus der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners einfordern, bevor die restliche Verteilung erfolgt.

Das Quotenvorrecht schützt Sie also davor, einen Großteil der Kosten selbst tragen zu müssen, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung besitzen, obwohl eine Mitschuld am Unfall festgestellt wurde. Dies kann vor allem bei komplexen Unfallereignissen von großem Vorteil sein, bei denen die Schuldfrage unklar bleibt oder sich durch widersprüchliche Aussagen der Beteiligten oder Zeugen nicht eindeutig klären lässt.

Verkehrsunfall? Schadensabwicklung in 3 Schritten erklärt!

  1. Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl
    Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen Gutachter eingeschaltet hat. Es ist wichtig zu betonen, dass Sie nicht verpflichtet sind, das Gutachten des von der gegnerischen Versicherung beauftragten Sachverständigen zu akzeptieren. Das Recht auf einen eigenen Gutachter ermöglicht Ihnen, ein unabhängiges, objektives Gutachten einzuholen, das Ihre Interessen optimal schützt. Darüber hinaus ist die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet, die Kosten für dieses unabhängige Gutachten zu übernehmen, solange der Schaden nicht nur ein Bagatellschaden ist.
  2. Wichtigkeit einer vollständigen Beweissicherung
    Eine umfassende Beweissicherung über den gesamten Schadenumfang und die exakte Schadenhöhe ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass eine vollständige Erstattung des Schadens erfolgen kann. Nur durch eine gründliche Dokumentation aller relevanten Schäden – sowohl offensichtlicher als auch versteckter – können spätere Auseinandersetzungen mit der Versicherung vermieden werden. Die Beweissicherung umfasst nicht nur die sichtbaren Schäden, sondern auch mögliche Folgeschäden, die oft erst bei genauer Untersuchung zu Tage treten. Ein professionelles Gutachten liefert eine klare und transparente Grundlage für die Festlegung der Schadenhöhe und stellt sicher, dass Ihre Ansprüche rechtlich fundiert sind.
  3. Schadenersatz bei unverschuldeten Unfällen
    Wenn der Unfall nicht durch Ihr Verschulden entstanden ist, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs sowie die anfallenden Gutachterkosten. Auf Basis des von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachtens können Sie entscheiden, ob der Schaden repariert werden soll oder ob Sie sich den ermittelten Betrag auszahlen lassen. Ob Reparatur oder Auszahlung – in beiden Fällen empfiehlt sich die professionelle Beratung eines Kfz-Sachverständigen. Dieser wird nicht nur den Schaden realistisch und fachmännisch einschätzen, sondern auch wichtige Entscheidungen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs treffen. Zudem informiert er Sie umfassend über die Erstattungsfähigkeit Ihres Schadenersatzanspruchs, sodass Sie bestmöglich abgesichert sind.

    Durch diese Vorgehensweise haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Schaden sachgemäß begutachtet wird und Ihnen keine Nachteile in der Abwicklung Ihrer Ansprüche entstehen.

Wozu dient ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten dient primär dazu, die entstandenen Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall genau zu erfassen und zu dokumentieren. Es spielt eine entscheidende Rolle bei der Beweissicherung und bietet eine fundierte Grundlage, um Ansprüche geltend zu machen. In einem solchen Gutachten wird der Umfang des Schadens detailliert beschrieben, einschließlich sichtbarer und versteckter Mängel, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.

Ein wichtiger Aspekt eines Unfallgutachtens ist, dass es Ihnen dabei hilft, die Höhe des Schadens objektiv nachzuweisen. Dies ist besonders relevant, wenn Sie Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallgegners durchsetzen möchten. Da das Gutachten von einem neutralen und unabhängigen Sachverständigen erstellt wird, bietet es eine glaubwürdige und objektive Basis für Ihre Forderungen.

Zusätzlich dient das Gutachten auch dazu, den Wiederbeschaffungswert oder den Restwert des Fahrzeugs zu ermitteln, falls ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Somit sind Sie gut abgesichert, um alle notwendigen Schritte für Reparatur oder Ersatz zu planen und gegenüber der Versicherung fundierte Nachweise vorzulegen.